Händler haben Obhutspflicht – Beschluss von Bundeskabinett
Händler werden in die Pflicht genommen
Seit einiger Zeit können wir in der Presse lesen, dass Waren, die zurück geschickt werden, vernichtet werden. Ich finde, das ist ein Skandal. In der heutigen Zeit, wo jeder nach Nachhaltigkeit schreit, werden nagelneue Produkte einfach entsorgt. Eine Studie der Universität Bamberg zeigt auf, dass fast 4% der zurückgeschickten Waren direkt entsorgt werden. Die Gründe für dieses Vorgehen liegen entweder darin, dass beim Online-Händler zu wenig Stauraum vorhanden ist, oder weil das Auspacken, neu sortieren und wieder neu versenden zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Somit ist diese Art der Wegwerfkultur für die meisten Online-Händler günstiger, als die Ware neu anzubieten.
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze soll mit dem novellierten Gesetz verhindert werden, dass noch neue Ware vernichtet wird. Durch das novellierte Gesetz soll nun erreicht werden, dass der Handel sich seiner Verantwortung bewusst wird und mehr Produkte recycelt werden. Dazu gibt es drei zentrale Maßnahmen:
1. Recycelte Produkte werden vorrangig behandelt, wenn die öffentliche Hand einkauft.
2. Der Staat erhält eine Obhutspflicht und kann gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren rechtlich einschreiten.
3. Diejenige Firma, die Einwegprodukte oder Zigaretten in den Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.
Diese Maßnahmen sind meines Erachtens absolut überfällig.
Wie gehen Sie denn eigentlich mit Produkten um, die Sie sich zusenden lassen? Lassen Sie sich auch immer 3 Größen einer Hose zusenden und schicken dann die, die nicht passen, wieder zurück? Oder lassen Sie sich 5 verschiedene Hemden in unterschiedlichen Farben zusenden und nehmen dann nur 2?
Schreiben Sie doch einfach einen Kommentar darunter. Ich bin gespannt!
Ihr Team von Fackler Mülltonnenbox